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Vorschlag zum EU-Lieferkettengesetz am 23. Februar

Nach mehrmaligen Terminverschiebungen solle ein erster Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz nun am 23. Februar vorgestellt werden. Für das Sorgfaltspflichtengesetz sollen sich mehr als 100 deutsche und europäische Unternehmen aus verschiedenen Branchen, einige Konzerne sowie Investoren in einer gestern veröffentlichten Erklärung ausgesprochen haben. Zudem würden sie für eine zivilrechtliche Haftung als Teil des Gesetzes eintreten. Der BDI habe dagegen in einem Brief an die EU-Kommission den Ausschluss einer zivilrechtlichen Haftung gefordert. Außerdem sollten ihm zufolge nur Direktlieferanten hiesiger Unternehmen in die Regulierung einbezogen werden.