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Wenig Hoffnung auf Kurzarbeitergeld

Die exorbitant gestiegenen Energiekosten würden viele Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Laut einer Umfrage der IG Metall hätten 30 % der befragten Betriebsräte angegeben, dass ihr Unternehmen aufgrund steigender Energiekosten Kurzarbeit beantragen wolle. Während Kurzarbeit in der akuten Phase der Coronapandemie u. a. bei Produktionsausfällen ein Instrument zur Überbrückung der Krisensituation gewesen sei, läge nun eine andere Situation vor. Laut Bundesagentur für Arbeit (BA) bestehe ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld nur dann, wenn der eingetretene Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Ursachen oder ein unabwendbares Ereignis zurückzuführen sei. Bei gestiegenen Energiekosten würde es sich dagegen um ein allgemeines Marktrisiko handeln, das allein noch keine Kurzarbeit rechtfertige. BA-Chefin Andrea Nahles spreche sich jedoch für ein spezielles Kurzarbeitergeld aus, das auch bei Großkrisen zum Einsatz kommen könnte.