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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: Förderung wieder möglich

Nachdem das seit 2008 laufende Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) im Oktober 2021 aufgrund zu vieler Anträge und erschöpfter Mittel gestoppt worden war, habe das Bundeswirtschaftsministerium gestern die Wiederaufnahme des Programms bekannt gegeben. Die Förderbedingungen wurden jedoch angepasst. Mittelständische Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten haben, können demnach erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere erhalten. Dies gelte rückwirkend. Zudem werde die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen der Projekte und von Mittelverschiebungen streng eingeschränkt, um zu hohe Vorbindungen in den Folgejahren zu verhindern und die Flexibilität für neue Vorhaben langfristig zu erhalten. Anträge sowie alle weiteren Dokumente können nun über Upload-Portale der jeweiligen ZIM-Projektträger elektronisch eingereicht werden.