Publikationen
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Stellungnahme zum Eckpunkte-Papier der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich
Vor dem Hintergrund einer zunehmend volatilen Stromeinspeisung im Zuge der Energiewende beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die Regelungen zu den individuellen Netzentgelten zu überarbeiten. An die Stelle der bisherigen individuellen Netzentgelte soll ein neues Sondernetzentgelt treten, das Anreize für flexibleres Stromabnahmeverhalten setzt. Diese geplante Neuregelung würde die Stahlunternehmen in Deutschland vor erhebliche Herausforderungen stellen, da sie zu deutlichen Kostensteigerungen führen würde – eine Gefahr für die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die notwendigen Investitionen auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Unabhängig von den Sondernetzentgelten müssen grundsätzliche Regelungen getroffen werden, um die stark gestiegenen Netzentgelte auf ein wettbewerbsfähiges Niveau zurückzuführen – durch eine staatliche Bezuschussung der Netzkosten, durch die Herauslösung der transformationsbedingten Zusatzkosten, durch eine Begrenzung der Netzentgelte auf ein europäisch und international wettbewerbsfähiges Niveau speziell für stromkostenintensive Industrien oder durch Lösungen mit vergleichbarem Ergebnis. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Auch bei der Überprüfung der individuellen Netzentgelte müssen weitere Kostensteigerungen vermieden werden.
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Stellungnahme zur zweiten Gebotsrunde der Klimaschutzverträge
Klimaschutzverträge können für die Stahlindustrie ein wichtiges Instrument zur Anschubfinanzierung der Transformation und Planungssicherung über den Transformationszeitraum sein – wenn sie richtig ausgestaltet werden. Dann können sie dazu dienen, insbesondere die operativen, volatilen Mehrkosten klimafreundlicher Produktionsverfahren abzumildern. Die Teilnahme an der ersten Gebotsrunde war für die Stahlindustrie jedoch weitgehend nicht möglich.
Um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen, muss die weitere, stufenweise Transformation der Stahlindustrie unterstützt werden. Daher sollten die kommenden Ausschreibungsrunden für die genannten Bereiche in der Stahlindustrie geöffnet werden – durch eine Auf- oder zumindest deutliche Anhebung der Förderhöchstgrenze wie auch eine deutlich weniger bürokratische Ausgestaltung der Regelungen. Auf dieser Grundlage sollte die Förderrichtlinie Klimaschutzverträge angepasst, langfristig fortgeführt, ihre Finanzierung im Klima- und Transformationsfonds verlässlich abgesichert und zeitnah weitere Gebotsrunden durchgeführt werden.
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Stellungnahme zur Konsultation des BWMK zum Strommarktdesign der Zukunft – Optionen für ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Stromsystem
Eine klimaneutrale Stahlproduktion in Deutschland erfordert große Mengen an erneuerbarem Strom zu international wettbewerbsfähigen Preisen. Um dies zu gewährleisten, müssen nicht nur der Ausbau der Erneuerbaren, sondern auch die dazugehörigen Netze und Speicher weiter vorangetrieben werden. Ein kürzlich veröffentlichtes Konsultationspapier schlägt verschiedene Maßnahmen wie Rückzahlungsmechanismen und Differenzkontrakte vor, um Investitionen in erneuerbare Energien zu fördern. Dabei sollen vor allem Investitionssicherheit und Kosteneffizienz gewährleistet werden.
Allerdings werden darin die speziellen Anforderungen energieintensiver Industrien, wie der Stahlindustrie, nicht ausreichend berücksichtigt. Diese Industrien brauchen auch in Zeiten schwacher Grünstromerzeugung wettbewerbsfähige Strompreise. Daher braucht es gezielte Maßnahmen, wie staatlich unterstützte PPAs und die Abschaffung der Netzentgelte. Zudem könnte ein Grünstrom-Pool helfen, die Industrie zuverlässig mit grünem Strom zu versorgen.
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Stellungnahme zur Förderrichtlinie Klimaschutz (BIK)
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass – in Ergänzung zu den Klimaschutzverträgen – mit der Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ die Dekarbonisierung der Industrie unterstützt werden soll. Förderinstrumente zur Anschubfinanzierung von Investitionen in klimaneutrale Prozesse sind und bleiben für energieintensive Grundstoffindustrien und insbesondere die Stahlindustrie unerlässlich. Denn die verpflichtenden nationalen und europäischen Klimaziele bis 2030 können nur dann erreicht werden, wenn neben den feststehenden IPCEI-H2/KUEBLL-Projektförderungen weitere Transformationsschritte der Stahlindustrie noch vor 2030 zur Umsetzung kommen.
Zugleich bedarf es einer Förderung auch für die Transformation der schrottbasierten Elektrostahlroute und der Weiterverarbeitung, deren Maßnahmen ebenfalls mit hohen zusätzlichen CO2-Vermeidungskosten verbunden und im Vergleich zum internationalen Wettbewerb derzeit nicht wirtschaftlich sind. Mit der neuen Förderung soll vor allem der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung flankiert werden. Tatsächlich unterstützt die staatliche Förderlandschaft gegenwärtig nicht die transformativen Herausforderungen, denen sich die mittelständischen Elektrostahlunternehmen gegenübersehen. Leider ist auch die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) in dieser Form für diese Zielgruppe mit zu hohen Hürden verbunden.
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Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung über Batterien und Altbatterien (EU)
Die Verordnung über Batterien und Altbatterien (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung) enthält Anforderungen an die Nachhaltigkeit, Sicherheit, Kennzeichnung und Information, die das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Batterien in der Union ermöglichen. Um Nachhaltigkeits- und Transparenzanforderungen zu berücksichtigen, muss eine Erklärung des CO2-Fußabdrucks der Batterieerzeugung erstellt und den technischen Unterlagen für gewisse Batterien, die in der Union in Verkehr gebracht werden, beigefügt werden. Die Methodik für die Berechnung und Überprüfung des CO2-Fußabdrucks von Batterien für Elektrofahrzeuge, Industriebatterien und LV-Batterien (Batterien für leichte Verkehrsmittel) ist jeweils durch einen delegierten Rechtsakt festzulegen.
Diese Berechnungsmethodik wird aus Sicht der Industrie – und auch aus Sicht der Bundesregierung – Vorbild für entsprechende Regelungen zum CO2-Fußabdruck in anderen Produktbereichen, insbesondere mit Blick auf die anstehende Umsetzung der neuen EU-Ökodesign-Verordnung, sein. In der mit Entwurf des delegierten Rechtsaktes1 vorgeschlagenen Methodik werden PPAs und Stromzertifikate für den Einsatz von erneuerbarer Energie nicht mehr als zulässig anerkannt, um das Risiko “nicht ausreichend begründeter Umweltansprüche” zu vermeiden (Double Counting).
Dies könne in vielen Rechtsordnungen außerhalb der Union derzeit nicht gewährleistet werden. Berücksichtigt werden soll ausschließlich die CO2-Intensität des nationalen Elektrizitätsnetzes eines Herstellungslandes – mit der Ausnahme von direkt an die Produktion angeschlossenen Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energie.
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Stellungnahme zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
Die vorliegende Dialogfassung bietet die Gelegenheit, auf zentrale Aspekte und Herausforderungen der Stahlindustrie im Kontext der Nachhaltigkeitsziele einzugehen. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie bildet eine der zentralen Grundlagen für die Zukunftsgestaltung unserer Wirtschaft und Gesellschaft, für die Stahl und dessen Herstellung in Deutschland eine wesentliche Grundlage bildet. Als Wirtschaftsvereinigung Stahl möchten wir einen aktiven Beitrag zu diesem Prozess leisten und unsere Perspektive einbringen, um die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung Deutschlands zu verbessern.
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Umgang mit extremistischen Parteien
In den vergangenen Jahren ist der Umgangston in Deutschland beständig rauer und respektloser, sind inhaltliche Äußerungen und Forderungen immer radikaler geworden. Es wird zunehmend salonfähig, extreme Standpunkte zu tolerieren oder selbst zu vertreten. Das gilt nicht nur für den politischen Raum, sondern auch für den gesellschaftlichen Diskurs, in dem sich Stimmen mehren, die unserer Demokratie nicht nur kritisch, sondern ablehnend und feindlich gegenüberstehen.
Einige dieser extremistischen Strömungen ziehen in Form von Parteien wie der Alternative für Deutschland (AfD) in den Bundestag, in Land- und Kreistage sowie Stadträte ein. Es steht zu erwarten, dass sich dieser Trend auch bei den bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2024 sowie bei den anstehenden Landtagswahlen im September fortsetzt.
Dabei kommt für Verbände wie die Wirtschaftsvereinigung Stahl und ihre Mitgliedsunternehmen unweigerlich die Frage auf, wie mit diesen Parteien generell und konkret mit deren Abgeordneten umzugehen ist. Denn im politischen Alltag ist es mitunter auf inhaltlicher Ebene nicht immer einfach, die Äußerungen extremistischer Parteien faktisch zu widerlegen, da diese sich oftmals Positionen demokratischer Verbände oder Organisationen zu eigen machen.
Die vorliegende Positionierung verdeutlicht zum einen die Werte und Überzeugungen der Wirtschaftsvereinigung Stahl und ihrer Mitgliedsunternehmen. Zum anderen ist sie Wegweiser für den Umgang mit extremistischen Parteien, die in Verfassungsschutzberichten aufgeführt werden und bei denen daher begründete Zweifel oder Hinweise bestehen, dass sie gegen die Werte, für die wir stehen, in eklatanter Weise verstoßen.
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Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie
Stahl ist ein zentraler Grundwerkstoff in der zirkulären Wirtschaft bzw. der Gesellschaft allgemein. Aber auch bei seiner Herstellung hat die Kreislaufwirtschaft höchste Priorität, beispielsweise durch den Einsatz von Stahlschrott und die Erzeugung von Nebenprodukten. Der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vorgelegte Entwurf für eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) weist in die richtige Richtung und greift wesentliche Punkte auf, die die Stahlindustrie in den vorhergegangenen Dialogprozess eingebracht hat.
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Stellungnahme zur nationalen Umsetzung der Renewable Energy Directive
Die von der RED III vorgegebene Industrieunterquote von 42 Prozent RFNBO bis 2030 ist äußerst ambitioniert. Ein kohärenter Förderrahmen und die Ausschöpfung der verfügbaren Transformationspotenziale in der Industrie sind daher eine zwingende Voraussetzung der Quotenerfüllung. Die Quote soll auf Mitgliedstaaten bezogen und nicht auf Unternehmen heruntergebrochen werden. Es muss verhindert werden, dass die Nutzung anderer kohlenstoffarmer Wasserstoffe konterkariert wird. Eine Erfüllung der Quote funktioniert nur unter Ausschöpfung der Ausnahmen. Monitoring und Berichtspflichten sind minimal zu halten, um weitere Belastungen zu vermeiden.
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Wettbewerbsfähige Strompreise als Voraussetzung für die Transformation
Ausreichende Mengen an erneuerbarem Strom zu international wettbewerbsfähigen Preisen sind eine unabdingbare Voraussetzung für eine klimaneutrale Stahlproduktion in Deutschland. Das Problem: Die Stromkosten in Deutschland sind insgesamt zu hoch – nach wie vor.
Die Großhandelspreise für Strom liegen doppelt so hoch wie in den Vorkrisenjahren und weit über dem Niveau anderer wettbewerbsrelevanter Industrieländer in und außerhalb der EU. Hinzu kommt, dass sich die Übertragungsnetzentgelte, nach dem Wegfall des staatlichen Zuschusses im Rahmen der Haushaltskürzungen, verdoppelt haben. Eine Entwicklung, die nur den Beginn einer Phase hoher Netzentgelte durch den erforderlichen Ausbau der Stromnetze darstellt.
Die Unternehmen der Stahlindustrie – und anderer stromintensiver Branchen – benötigen indes wettbewerbsfähige und längerfristig planbare Strompreise, inklusive aller Strompreisbestandteile. Nachdem das an sich geeignete und begrüßenswerte Konzept eines planbaren Brückenstrompreises politisch verworfen worden ist, muss das damit bezweckte wettbewerbsfähige Strompreisniveau nun durch einen politischen Maßnahmenmix verlässlich erreicht werden.