WV Stahl

Recht und Steuern

Die Unternehmen der Stahlindustrie in Deutschland bewegen sich in einem Rahmen von unternehmensrechtlichen Regelungen auf den Gebieten des Gesellschafts-, Handels-, Wettbewerbs-, EU-Beihilfen-, Kauf-, Energie-, Datenschutz-, sowie des Strafrechts. Alle Rechtsgebiete befinden sich infolge europäischer und nationaler Anpassungen an politische sowie gesellschaftliche Veränderungen in einem kontinuierlichen Wandel. Ein hierbei gut ausbalanciertes nationales sowie europarechtliches Unternehmensrecht ist notwendig, damit die zukünftigen Herausforderungen durch die Stahlindustrie bewältigt werden können. Die Wirtschaftsvereinigung Stahl setzt sich dafür ein, dass den Unternehmen der Stahlindustrie durch die nationale sowie internationale Gesetzgebung die Möglichkeit gegeben wird, in den zukünftigen Herausforderungen bestehen zu können. Dazu gehört auch ein fairer europäischer Wettbewerb sowie europarechtliche Regelungen, die die Transformation der Stahlindustrie unterstützen.

Auch die Steuergesetzgebung hat erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Stahlindustrie. Durch sie werden Investitionsbedingungen sowie Liquiditätslage der Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie setzt sich die Wirtschaftsvereinigung Stahl dafür ein, dass der internationale Steuerwettbewerb beachtet wird und durch Modernisierungen des Steuerrechts, etwa durch die Anpassung der Ertragsbesteuerung an die nationalen und internationalen Veränderungen oder auch der Reform der Gewerbesteuer, die Standortbedingungen in Deutschland verbessert werden. Ebenfalls setzt sich der Verband dafür ein, dass für die Unterstützung der Transformation der Stahlindustrie, bei gleichzeitigem Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, die erforderlichen steuerlichen Entlastungen im Energie- und Stromsteuergesetz erhalten bleiben.

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