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EU-Kommission will finanzielle Entlastungen für Unternehmen kürzen

Die EU-Kommission plane, die Liste der Sektoren, die die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Anspruch nehmen können und somit nicht den vollen Strompreis zahlen müssen, von 220 auf 51 Sektoren zu kürzen. Dies hätte für viele Branchen dramatische Folgen, so Jörg Rothermel, Geschäftsführer des Verbandes der Energieintensiven Industrien in Deutschland (EID). Unternehmen, die die BesAR nicht mehr in Anspruch nehmen könnten, hätten dadurch Nachteile im internationalen Wettbewerb. Die EU-Kommission wolle zudem den Umfang der Erstattung von 85 auf 75 % der Kosten senken. Die absolute Belastungsgrenze für energieintensive Unternehmen solle von bisher 0,5 % auf 1,5 % der Bruttowertschöpfung angehoben werden. Außerdem sollen Erstattungen mit konkreten Investitionsvorhaben verknüpft werden. Des Weiteren plane die EU-Kommission, die Herstellung von Industriegasen, die mit hohem Stromeinsatz verbunden ist, von der Sektorenliste zu streichen. Davon wäre auch die Wasserstoffelektrolyse betroffen. Ohne eine deutliche Entlastung von den Strompreisen sei in Deutschland aber keine Wasserstoffproduktion möglich, so Rothermel.