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Gas- und Strompreisbremse: Beschluss am 18. November im Kabinett geplant

Zur Energiekostenentlastung von Bürgern und Unternehmen arbeite die Bundesregierung mit Hochdruck an einer einheitlichen Umsetzung von Gas- und Strompreisbremse, die am 18. November im Bundeskabinett beschlossen werden soll. Dies gehe aus einer Präsentation des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem Titel „Strompreisbremse: mögliche, vorläufige Optionen zur Umsetzung der EU-Beschlüsse“ hervor. Die Refinanzierung der geplanten Entlastungen solle durch die Abschöpfung von „Zufallsgewinnen“ der Stromkonzerne erfolgen. Die EU-Kommission sehe dafür alle Einnahmen von mehr als 180 € je Megawattstunde vor. Die Abschöpfung am Spotmarkt könnte rückwirkend zum 1. März erfolgen, die am komplizierteren Terminmarkt würde am 1. Dezember folgen. Es werde erwogen, 90 % der Zufallsgewinne einzuziehen. Dabei könne nach einem „Treppenansatz“ vorgegangen werden, der die Erzeugung berücksichtige.