Rechtliche Einordnung der Begriffe „klimaneutral“ und „emissionsfrei“
Unternehmen seien zunehmend mit Forderungen nach einer klimaschutzorientierten Unternehmenspolitik konfrontiert. Daher werde es für sie immer wichtiger, sich und ihre Produkte als „klimaneutral“ oder „emissionsfrei“ zu bezeichnen, so der Rechtsanwalt Dr. Anno Haberer. Dazu müssten Unternehmen in der Lage sein, Klimaneutralität fundiert darzulegen und belegen zu können. Zudem müssten Unternehmen und Verbrauchern hinreichende Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit sie diese Aussagen verifizieren und einordnen können. Der Bundesgerichtshof gehe davon aus, dass der durchschnittliche Verbraucher nicht annehme, dass ein industrielles, „klimaneutrales“ Produkt völlig emissionsfrei erzeugt werden könne. Bei dem Begriff „emissionsfrei“ sei dagegen von einer Herstellung ohne den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid auszugehen.