WV Stahl

Standortfaktor Unternehmenssteuern

Unternehmen der Stahlindustrie in Deutschland werden größtenteils in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt. Zu den von einer Kapitalgesellschaft zu entrichtenden Steuern zählen Ertragsteuern wie die Körperschaft-, Gewerbe- und Lohnsteuer sowie indirekte Steuern wie die Umsatzsteuer. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen befinden sich im stetigen Wandel. Da viele Unternehmen der Stahlindustrie grenzüberschreitend tätig sind, ist auch zunehmend das internationale Steuerrecht zu beachten, das sich mit den steuerlichen Rahmenbedingungen für eine weltweite Unternehmenstätigkeit befasst. Neben sachgerechten materiell-rechtlichen Regelungen brauchen Unternehmen auch verfahrensrechtliche Vorschriften, die Aspekte der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. Nicht zuletzt ist ein praxisgerechterer Vollzug durch die Finanzverwaltung für alle Beteiligten von großer Bedeutung.

Steuerpolitik: Wettbewerbsfähigkeit des Stahlstandorts erhöhen

Die WV Stahl setzt sich unter anderem dafür ein, dass die Position der deutschen Stahlunternehmen im international gestiegenen Steuerwettbewerb durch Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des hiesigen Standorts gestärkt wird. Mit Blick hierauf unterstützt die WV Stahl weiterhin die Forderungen des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) für eine Unternehmenssteuerreform und setzt sich für eine maximale Unternehmenssteuerbelastung in Höhe von 25 Prozent ein.

Verlustabzug in Zeiten der Corona-Pandemie

Den Unternehmen der Stahlindustrie in Deutschland sind coronabedingt umfangreiche Verluste entstanden, welche jedoch aufgrund der bestehenden Regelungen zum Verlustabzug des § 10d EStG (Einkommensteuergesetz) nicht leistungsgerecht genutzt werden können. Gemeinsam mit dem BDI setzt sich die WV Stahl deshalb für eine entsprechende Anpassung ein. Gegenwärtig wird aufgrund der zeitlichen und betragsmäßigen Begrenzung des Verlustrücktrags einer leistungsgerechten Besteuerung in Krisenjahren nicht entsprochen.

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