WV Stahl
stahl-online-news

Wirtschaftsstabilisierungsfonds: „Prüfkatalog“ als Entscheidungshilfe für Staatshilfen

Das Wirtschaftsministerium habe gemeinsam mit dem Finanzressort eine Liste von Kriterien erarbeitet, die bei der Bearbeitung von Anträgen für Hilfen aus dem  Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) mit einem Volumen von 600 Mrd. € herangezogen werden soll. So dürfen z.B. einem Unternehmen, dass WSF-Hilfen beantragt, „keine anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung“ stehen. Außerdem müsse die „Bedeutung des Unternehmens für die Wirtschaft Deutschlands“ geprüft werden. Es sollen nur Firmen unterstützt werden, die in Folge der Pandemie in Finanznöte geraten sind. Der WSF könne Kredite garantieren oder Unternehmensanteile erwerben, um damit die Firmen zu rekapitalisieren. Für Unternehmen, die zur kritischen Infrastruktur zählen oder eine zentrale Rolle für die gesamte Wertschöpfungskette spielen, sollen Ausnahmen gelten. (HB und de.reuters.com 31.07.20)