BMWK will Investitionsgarantien verschärfen
Bisher hätten Unternehmen im Ausland investiert und Verluste anteilig vom Staat erstattet bekommen. Künftig sollen neue und bestehende Investitionsgarantien, die alle paar Jahre verlängert werden müssen, begrenzt werden, heiße es von hochrangigen Regierungsmitgliedern. Demnach sollen verbindliche Obergrenzen für die Garantien eine zu große wirtschaftliche Abhängigkeit einzelner Branchen und Unternehmen von einem Land verhindern. Zudem werde im Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die Einführung einer Kontrolle für deutsche Investitionen im Ausland, analog zu einer geplanten neuen Regelung der US-Politik, diskutiert.