WV Stahl
stahl-online-news

Brennstoffemissionshandelsgesetz: CO2-Bepreisung bedroht Liquidität der Unternehmen

Ab dem 1. Januar 2021 werde auch in den Sektoren Wärme und Verkehr jede t CO2 bepreist. Dies sei im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt. Für Unternehmen aus bestimmten energieintensiven Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen, sollen Ausnahmen gelten. Zunächst müssten sie jedoch die volle Belastung eines Kalenderjahres tragen. Mit einer Erstattung könnten die betroffenen Unternehmen erst im Folgejahr nach einem entsprechenden Antragsverfahren rechnen. Die WV Stahl sieht dadurch eine erhebliche dauerhafte Liquiditätsbelastung in Höhe von 150 Mio. € auf ihre Mitgliedsunternehmen zukommen. Die Summe beziehe sich allein auf das Erdgas, das die Stahlunternehmen einsetzen. Dies widerspräche dem Willen des Gesetzgebers, Doppelbelastungen für Industrien, die bereits dem EU-Emissionshandel unterliegen, auszuschließen, so der Verband. (handelsblatt.com 27.10.20 und HB 28.10.20)