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Bundestag beschließt neue energie- und klimapolitische Regelungen

Der Bundestag habe gestern in seiner letzten Sitzung vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause einige Änderungen zum Klimaschutz beschlossen.
Mit der Carbon-Leakage-Verordnung solle z.B. verhindert werden, dass Unternehmen, die nicht dem EU-Emissionshandel unterliegen im internationalen Wettbewerb durch den seit 2021 geltenden nationalen CO2-Preis in den Sektoren Wärme und Verkehr benachteiligt werden. Nach Darstellung der betroffenen Branchen bleibe die Regelung, auf die die Fraktionen von Union und SPD sich geeinigt hätten, weit hinter dem zurück, was die Politik ihnen als Ausgleich zugesagt habe. Im Rahmen der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sei beschlossen worden, Wasserstoff- und Erdgasnetze zunächst getrennt zu regulieren. In Paragraf 112 sei eine Regelung verankert, mit der die Bundesregierung dazu aufgefordert werde, in Brüssel auf Reformen hinzuwirken, die eine gemeinsame Regulierung der Erdgas- und der Wasserstoffnetze ermögliche. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) seien die Ausschreibungsmengen im Jahr 2022 bei Wind an Land um 1,1 Gigawatt (GW) auf 4 GW und bei der Photovoltaik um 4,1 GW auf 6 GW erhöht worden.