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Entwurf für Sozialstandards der Taxonomie vorgelegt

Nach der seit Juni 2020 geltenden Taxonomie-Verordnung für nachhaltige Investitionen seien Wirtschaftsaktivitäten nur dann ökologisch nachhaltig, wenn sie den Anforderungen an internationale Menschen- und Arbeitnehmerrechte entsprechen. Die EU-Plattform für nachhaltiges Finanzwesen habe dazu nun ein Gutachten mit Vorschlägen für soziale Mindeststandards vorgelegt.
Demnach müssen Unternehmen beispielsweise interne Kontrollen, Ethik- und Compliance-Programme oder Maßnahmen zur Verhinderung und Aufdeckung von Bestechung entwickeln, um der Taxonomie zu entsprechen.