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Gaspreis-Entlastung nur bei Standortsicherheit

In ihrem Abschlussbericht werde die „Expertenkommission Gas und Wärme“ heute strengere Vorgaben für Unternehmen vorschlagen. Demnach sollen nur diejenigen Betriebe eine Gaspreis-Entlastung erhalten, die im Rahmen einer Standort- und Transformationsvereinbarung den Erhalt ihrer Standorte in Deutschland garantieren. Die Vereinbarung werde zwischen Tarif- oder Betriebsparteien oder im paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat nachgewiesen. Sollte dies nicht möglich sein, müssten die betroffenen Unternehmen den Erhalt von 90 % der Arbeitsplätze für die Dauer von mindestens einem Jahr über das Ende der staatlichen Hilfe hinaus nachweisen.
Auf die Forderung von Politikern und Ökonomen, die Inanspruchnahme der Gaspreishilfen an ein Verbot für die Ausschüttung von Dividenden und die Zahlung von Mitarbeiter-Boni zu koppeln, habe sich die Gas-Kommission nicht geeinigt.