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Montan-Mitbestimmungsgesetz wird 70

Am 10. April 1951 hat der Deutsche Bundestag das Montan-Mitbestimmungsgesetz verabschiedet. Damit sei in den Kernbranchen des Industrielandes Deutschland – dem Bergbau und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie – einer der Grundsteine unserer Sozialen Marktwirtschaft gelegt worden, so Armin Laschet, Ministerpräsident des Landes NRW und Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes in einem Gastbeitrag. Ihrer gemeinsamen Verantwortung seien Gewerkschaften und Arbeitgeber in den zurückliegenden Jahrzehnten, die vom tiefgreifenden Strukturwandel in der Montanindustrie geprägt gewesen seien, immer wieder aufs Neue gerecht geworden. Dies gelte auch für die Transformation hin zum grünen Stahl. Denn auch dank der Montanmitbestimmung werde nirgendwo sonst Stahl unter so hohen Umwelt-, aber auch Sozialstandards erzeugt wie in Deutschland. Mit dem vermehrten Einsatz von Wasserstoff werde der Weg hin zu Klimaneutralität auch in der Stahlindustrie gelingen. Und er müsse gelingen, denn Stahl sei Ausgangspunkt zahlreicher Wertschöpfungsketten. Stahl müsse eine Zukunft in Deutschland und Europa haben. (HB 19.04.21)