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Vorschläge für vereinfachte Kurzarbeitsregeln

Um den administrativen Aufwand für den Bezug von Kurzarbeitergeld im Fall eines „außergewöhnlichen Ereignisses mit gravierenden Auswirkungen“, wie einem möglichen Gas-Lieferstopp, zu verringern, schlage das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vereinfachte Kurzarbeitsregeln vor, die der Staat in Abstimmung mit den Tarifvertragsparteien definiert. So könnte die Bundesregierung bei einem solchen Ereignis einen Ausnahmezustand ausrufen, der es der Bundesagentur für Arbeit ermögliche, auf die standardmäßige Einzelfallprüfung zu verzichten. Individuell ließe sich eine solche Regelung auch auf besonders betroffene Branchen oder Unternehmen begrenzen, die ihre Produktion wegen eines Gaslieferstopps drosseln müssen.