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Vorsorgemaßnahmen im Fall einer Gasmangellage beschlossen

Das Bundeskabinett habe für den Fall einer möglichen Gasmangellage, z. B. durch einen Stopp der Gaslieferungen Russlands, einen Gesetzentwurf zur Reduzierung des Gasverbrauchs in der Stromerzeugung beschlossen. Zur Erhöhung der Vorsorge werde eine bis zum 31. März 2024 befristete Gasersatz-Reserve eingerichtet. Diese sehe vor, dass Kohle- und Ölkraftwerke in bestehenden Reserven ertüchtigt werden und im Fall einer Mangellage kurzfristig und auf Abruf in den Markt zurückkehren können. Zudem wolle die Bundesregierung eine Verordnungsermächtigung schaffen, um bei Gefährdung des Gasversorgungssystems die Stromerzeugung von Gaskraftwerken schnell und für die maximale Dauer von sechs Monaten reduzieren zu können.