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Endgültige Safeguards für die EU-Stahlindustrie treten in Kraft

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen muss sichergestellt werden

Mit der heutigen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union treten endgültige Safeguard-Maßnahmen für die EU-Stahlindustrie in Kraft. „Es ist ein richtiger und wichtiger Schritt der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten, die EU-Stahlindustrie durch endgültige Safeguard-Maßnahmen vor den massiven Handelsumlenkungen in Folge der protektionistischen Handelspolitik der USA zu schützen. Die Verlängerung der am 23. Juli 2018 in Kraft getretenen Maßnahmen war dringend notwendig, dies zeigt der massive Anstieg von EU-Stahlimporten im vergangenen Jahr“, kommentiert Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl. 2018 stiegen die Stahlimporte trotz der vorläufigen Schutzmaßnahmen um 11 Prozent an. „Es muss sichergestellt werden, dass traditionelle Lieferströme in die EU erhalten bleiben. Die Einführung länderspezifischer Quoten für die größten Stahlimportländer ist dafür ein wichtiger Schritt“, so Kerkhoff weiter.

Problematisch sei allerdings, dass eine jährliche Erhöhung der zollfreien Einfuhrkontingente um 5 Prozent vorgesehen sei: „Ob die Maßnahmen ihre Schutzaufgabe erfüllen, hängt nun von ihrer Anwendung durch die Europäische Kommission ab. Vor dem Hintergrund einer sich abkühlenden Konjunktur muss zeitnah geprüft werden, ob eine Erhöhung der Quoten verantwortbar ist, ohne ihre Wirksamkeit entscheidend zu verwässern. Die neu eingeführte „Revisionsklausel“, die vorsieht, dass die Zollkontingente entsprechend der EU-Stahlnachfrage angepasst werden können, muss dafür konsequent genutzt werden.“

Hintergrund: In Folge der Einführung eines pauschalen Wertzolls von 25 Prozent auf alle Stahlimporte durch die US-Regierung am 8. März 2018 ist es zu massiven Handelsumlenkungen in den freien und ungeschützten EU-Markt gekommen. Um die EU vor einer Schädigung zu schützen, hat die EU-Kommission am 23. Juli 2018 vorläufige Safeguard-Maßnahmen eingeführt. Diese stehen im Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) und haben das alleinige Ziel, die Verwerfungen aus den US-Maßnahmen im europäischen Markt einzugrenzen. Die endgültigen Safeguard-Maßnahmen haben eine Laufzeit bis Juli 2021.