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BAFA startet Verfahren für reduzierte EEG-Umlage für Wasserstoff-Herstellung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) habe das Antragsverfahren für die begrenzte EEG-Umlage für die elektrochemische Herstellung von Wasserstoff gestartet. In der aktuellen Markthochlaufphase der Wasserstoffproduktion begrenze das BAFA diese Umlage für die elektrochemische Herstellung sowohl bei der Elektrolyse mit konventionellem Strom als auch bei der Elektrolyse unter dem Einsatz von Erneuerbaren Energien. Die Begrenzung greife bereits ab der ersten Kilowattstunde und reduziere die EEG-Umlage auf 15% oder weniger, je nach Vorliegen weiterer Voraussetzungen. Unternehmen, die Industriegase herstellen, können noch bis zum 30. September 2021 beim BAFA einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen.