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Einigung zu Offenlegungspflichten gegen Greenwashing

Die EU habe sich auf neue Regeln für die Berichtspflicht von Großunternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung geeinigt. Laut Rechtsausschuss des Parlaments sollen die Regeln als Teil einer Taxonomie für grüne Investitionen ab 2024 gelten, Greenwashing vermeiden und die Grundlage für Nachhaltigkeitsstandards auf globaler Ebene schaffen. Demnach müssen börsennotierte als auch nicht börsennotierte Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von 40 Mio. € künftig Risiken und Chancen im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung sowie die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Umwelt und die Menschen offenlegen. Die Vereinbarung müsse noch durch die EU-Staaten und das Parlament ratifiziert werden.