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Gasmangellage – Einsparungen auch bei geschützten Kunden

Laut einem gestern von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Papier könnten auch geschützte Kunden wie Privathaushalte in einer Gasmangellage dazu verpflichtet werden, ihren Gasverbrauch zu reduzieren. Zur Höhe des zu senkenden Gasverbrauchs der privaten Kunden werden keine Angaben gemacht. Es gehe um den sogenannten ”Komfort-Anteil”, wie er beispielsweise zum Beheizen von Pools und Saunen verwendet werde. Zugleich sollen auch nicht geschützte Gaskunden, zu denen Unternehmen zählen, einen lebenswichtigen Bedarf an Gas erhalten. Dies betreffe z. B. die Herstellung von Medikamenten, die nicht importiert werden können.