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Kernkraft und Erdgas vor Aufnahme in EU-Klimataxonomie

Nachdem sich mehrere EU-Regierungen dafür eingesetzt hatten, Kernkraft und Erdgas in die EU-Klimataxonomie aufzunehmen, könnte die EU-Kommission dem Vorstoß folgen. Laut einem unverbindlichen Entwurf sollen AKW und unter bestimmten Bedingungen auch Erdgaskraftwerke sowie Erdgas einsetzende KWK-Anlagen die Taxonomie kraft einer zweiten Verordnung ergänzen. Die EU-Kommission könne die Verordnung noch vor Jahresende vorstellen. Demnach könnten Erdgas- und Fernwärmekraftwerke unbefristet als nicht-klimaschädlich gelten, wenn sie dauerhaft weniger als 100 Gramm CO2 pro kWh ausstoßen. Für Anlagen mit höherem Ausstoß könnte eine Auslaufklausel gelten.