Wasserstoff-Produktion von EEG-Umlage befreit
Das Bundeskabinett habe gestern eine Regelung beschlossen, mit der der Einsatz von Strom aus Wind- oder Sonnenenergie bei der Herstellung von Wasserstoff von der Abgabe zur Förderung erneuerbarer Energien befreit werde. Die Umlage, die von den Verbrauchern bezahlt werden müsse, werde ab 2021 mit 6,5 Cent pro Kilowattstunde gut ein Fünftel des Strompreises ausmachen. Der BDI begrüßte die Regelung. Es bedürfe aber weiterer Schritte auch auf EU-Ebene, um Anreize für Unternehmensinvestitionen in Wasserstoff-Projekte zu schaffen.
(de.reuters.com 02.11.20)