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Erweiterung des EU-Beihilferahmens

Aufgrund der Energiekrise plane die EU-Kommission, den speziellen Beihilferahmen, den sie 2020 mit dem Ziel eingeführt hat, staatliche Unternehmenshilfen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu erleichtern, um ein Jahr bis Ende 2023 zu verlängern. Zudem sollen Unternehmen künftig zusätzliche Hilfen für stark gestiegene Energiekosten erhalten dürfen. Des Weiteren soll die Obergrenze der jeweiligen Unternehmenshilfen von 500.000 auf 750.000 € erhöht werden. Darüber hinaus können Firmen, die wegen steigender Sicherheitsanforderungen in Liquiditätsengpässe geraten, mit staatlichen Garantien gestützt werden. Finanzhilfen zur Erreichung der europäischen Stromsparziele sollen ebenfalls erleichtert werden.