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EU-Richtlinie für erneuerbare Energien beschlossen

EU-Kommission, EU-Parlament und Europäischer Rat haben sich auf eine Neugestaltung der Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) geeinigt. Demnach werde das europäische Ziel für erneuerbare Energien bis 2030 mit verbindlichen Zielen für die jeweiligen Sektoren von 32,5 auf 45 % erhöht. Die informelle Trilogeinigung müsse noch formal vom EU-Parlament und dem Rat der EU-Mitgliedstaaten angenommen werden. Durch die Anpassung der RED sollen Genehmigungsverfahren auf europäischer Ebene beschleunigt werden. Zudem könne Wasserstoff aus Atomstrom auch weiterhin nicht auf EU-Ziele angerechnet werden. In der Industrie müssten im Jahr 2030 42 % des verwendeten Wasserstoffs aus erneuerbaren Quellen stammen, 2035 sollen es 60 % sein. An Frankreich werde das Zugeständnis gemacht, bis zu 20 % dieser Vorgaben durch Wasserstoff aus Atomkraft erreichen zu können, wenn dies ihre Gesamtanstrengung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht gefährde.