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Neues Sanktionsgesetz soll Abwehrbereitschaft der EU verstärken

Die 27 EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament haben sich auf ein Instrument geeinigt, das Drittstaaten daran hindern soll, den Handel mit der EU oder einzelnen Mitgliedern einzuschränken. Brüssel solle so die Möglichkeit erhalten, schneller und schärfer auf wirtschaftliche Sanktionen von dieser Seite zu reagieren, beispielsweise durch Strafzölle, Exportbeschränkungen oder durch Beschränkung des Zugangs zu den europäischen Finanzmärkten. Es solle maximal ein Jahr dauern, bis die Gegensanktionen in Kraft treten können. Die Mitgliedstaaten hätten durchgesetzt, dass sie über mögliche Sanktionen entscheiden. Unternehmen, die von einem solchen Handelskonflikt betroffen seien, sollen künftig eine Entschädigung erhalten.