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Stahlindustrie für Nachbesserungen bei EU-Emissionshandel und Grenzausgleich

Das EU-Parlament hat sich am 22. Juni 2022 in Brüssel zur Revision der EU-Emissionshandelsrichtlinie und der Einführung eines CO2-Grenzausgleichs positioniert. Trotz mancher Verbesserungen im Vergleich zum Kommissionsvorschlag wie etwa im Bereich der Stahlexporte oder bei der Berechnung der Benchmarks sei man in Brüssel noch ein erhebliches Stück davon entfernt, die europäische CO2-Bepreisung mit den Transformationspfaden der Stahlunternehmen in Richtung Klimaneutralität in Einklang zu bringen, so Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der WV Stahl. Dies gelte insbesondere für die sogar noch beschleunigte Abschmelzung der freien Zuteilung von Zertifikaten ab 2027, die bereits bis 2032 auslaufen soll und eine massive Belastung für die Investitionen in CO2-arme Produktionsverfahren darstelle. Es sei nun Aufgabe der EU-Mitgliedsstaaten, entscheidend nachzubessern. Es komme darauf an, dass die Unternehmen in die Lage versetzt werden, ihre Investitionsentscheidungen unter angemessenen politischen Rahmenbedingungen treffen zu können.