WV Stahl
stahl-online-news

EU: befristeter Beihilferahmen beschlossen

Um die wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und die gestiegenen Gas- und Energiepreise abzufedern, habe die EU-Kommission rückwirkend ab dem 1.2.2022 einen bis zum 31.12.2022 befristeten Sonderrahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der europäischen Wirtschaft beschlossen. Von der Krise betroffenen Unternehmen können demnach zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen direkte Zuschüsse, Bürgschaften sowie Darlehen gewährt werden. Zudem bestehe für Unternehmen zum Ausgleich der gestiegenen Gas- und Energiepreise die Möglichkeit direkter Zuschüsse und Steuervorteile.