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Safeguard-Maßnahmen bieten wichtigen Schutz vor Handels­umlenkungen

Im Gegensatz zu den geläufigeren handelspolitischen Schutzinstrumenten wie Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen konzentrieren sich Schutzklauselmaßnahmen (Safeguards) nicht auf die Fairness des Handels, sondern werden angewandt, wenn europäische Wirtschaftsbeteiligte von einem unvorhergesehenen, starken und plötzlichen Anstieg der Einfuhren betroffen sind. Ein wesentlicher Unterschied zwischen Safeguards und den anderen beiden handelspolitischen Schutzinstrumenten besteht darin, dass sie nicht auf Einfuhren aus einem bestimmten Land oder bestimmten Ländern angewandt werden, sondern auf Einfuhren einer bestimmten Produktgruppe aus allen Ländern.

Angesichts einer zunehmenden Bedrohung der EU-Stahlindustrie durch erhebliche Stahlüberkapazitäten, Wettbewerbsverzerrungen sowie eines weltweit wachsenden Protektionismus, hat die EU-Kommission am 2. Februar 2019 sogenannte Safeguard-Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dabei handelt es sich um eine Sicherheitsmaßnahme, um die EU-Stahlindustrie vor Schaden durch massive Importanstiege zu schützen.

Handelt es sich bei den Maßnahmen um eine Abschottung des EU-Marktes?

Nein. Bei den Maßnahmen handelt es sich um keine Mengenbegrenzung. Bei den Safeguards wurde bewusst mit der Einführung von Zollkontingenten die mildeste Schutzform gewählt. Das bedeutet, dass ab einer bestimmten Importmenge Zölle in Höhe von 25 Prozent erhoben werden.

Kann nicht ein ‚normaler‘ Handelsschutz wie z.B. Antidumping- und Antisubventionsverfahren helfen?

Nein. Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen dienen dazu, punktuelle Marktverzerrungen bei Importen bestimmter Produkte aus bestimmten Ländern zu bekämpfen und zu beseitigen. Ein umfassender Schutz, wie er in der aktuellen außergewöhnlichen Bedrohungslage notwendig ist, können diese Instrumente nicht leisten.  Davon abgesehen ist die Einführung solcher Maßnahmen sehr aufwendig und langwierig. Bis zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen vergehen in der Regel bis zu zehn Monate. Bei Safeguards kommt es hingegen darauf an, der Industrie einen schnellen Schutz bei plötzlichen Importsteigerungen zu gewähren.

Warum stellen die Maßnahmen keine Belastung für die nachgelagerten Branchen dar?

Die EU-Safeguards basieren auf den Regeln der WTO und unterscheiden sich daher deutlich von den WTO-widrigen Strafzöllen der USA. Die Stahlindustrie in Deutschland setzt sich seit jeher für ein regelgebundenes Verhalten im Rahmen der WTO ein. Alleiniges Ziel der Safeguards ist es, Verwerfungen aus den US-Maßnahmen im europäischen Markt einzugrenzen, nicht aber den Markt abzuschotten. So bestehen Zollkontingente, die die traditionellen Stahl-Lieferströme in die EU unangetastet lassen. Zölle greifen erst in Extremfällen, wenn diese Importmengen überschritten werden.

Die Kommission legte großen Wert darauf, die Ausstattung der Zollkontingente großzügig auszustatten, um den EU-Stahlverwendern einen ausreichenden Zugriff auf zollfreie Importe zu ermöglichen. Die Zollkontingente basieren auf den Einfuhren solcher Jahre, die sich auf historisch hohen Niveaus befanden plus einer Erhöhung um 5 Prozent. Diese Erhöhung ist sehr hoch bemessen und als deutliches Entgegenkommen gegenüber der stahlverarbeitenden Industrie zu verstehen. Sie passte schon vor der Corona-Krise nicht in die konjunkturelle Landschaft. Ohne eine signifikante Anpassung werden die Maßnahmen vollständig ihre Wirkung verlieren.

Medien­informationen

  • 1. November 2021 | medieninformation

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